Im Laufe des Lebens können viele Menschen auf Unterstützung angewiesen sein. Pflegebedürftigkeit betrifft dabei nicht nur ältere Menschen, sondern auch jüngere, die aufgrund von Krankheiten oder Unfällen plötzlich auf Hilfe angewiesen sind. Doch was genau ist Pflegebedürftigkeit und welche Leistungen können Betroffene in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich spricht man von Pflegebedürftigkeit, wenn jemand aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Dabei geht es vor allem um Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Ankleiden oder Toilettengang. Auch bei der Bewältigung von Haushaltsaufgaben oder der Organisation von Arztbesuchen können Pflegebedürftige Hilfe benötigen. Diese Voraussetzungen müssen für voraussichtlich mindestens 6 Monate gegeben sein.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Der MDK tritt als neutraler Gutachter im Auftrag aller Krankenversicherungen auf. Er schickt Ihnen einen fachkundigen Gutachter (Ärztin/Arzt, Pflegefachkraft), der bei seinem Besuch prüft, wie selbstständig die zu begutachtende Person in spezifischen Aktivitätsbereichen ist bzw. welche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt und ob personelle Hilfe notwendig ist.
Hierfür werden sechs Aktivitätsbereiche, auch Module genannt, betrachtet und mit Punktwerten beurteilt. Die Gesamtbewertung der Punkte aus den Modulen findet dann wie folgt prozentual bei der Einstufung in die 5 Pflegegrade Berücksichtigung:
Modul 1: 10 %
Modul 2* oder 3*: 15 %
Modul 4: 40 %
Modul 5: 20 %
Modul 6: 15 %
*Nur das Modul mit dem höheren Wert wird für die Einstufung berücksichtigt.
Zu den Leistungen der Pflegeversicherung können dabei unter anderem die Übernahme von Pflegekosten, die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln, die Organisation von Pflegehilfen oder die Finanzierung von Umbaumaßnahmen in der Wohnung gehören. Auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Tagespflege oder ambulante Betreuung können in Anspruch genommen werden.
Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch deren Angehörige und Freunde. Eine umfassende Unterstützung und Beratung durch Experten kann hierbei eine große Hilfe sein. In vielen Fällen kann auch die Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst Entlastung bringen und dafür sorgen, dass die pflegebedürftige Person bestmöglich versorgt ist.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Pflegebedürftigkeit ist dabei nicht immer einfach, aber wichtig. Es geht darum, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen und die bestmögliche Versorgung und Unterstützung sicherzustellen.
Sie haben Fragen zum Thema „Pflegebedürftigkeit“? Dann sprechen Sie uns an. Das Team von AlsterCare unterstützt Sie herzlich gerne und steht Ihnen mit allen Leistungen der ambulanten Pflege in Barmbek zu Seite.